Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die Fristverlängerung für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe informieren.
Kürzlich wurde die Frist für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe seitens des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bis zum 31.12.2023 verlängert (ursprünglich 30.06.2023).
Des Weiteren ist bei Rückmeldung und (anteiliger) Rückzahlung eine Ratenzahlung von bis zu 24 Monaten möglich. Diese Ratenzahlung kann im Rückmeldeverfahren beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Rückzahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht, bis 31.12.2023, geleistet werden kann, was im Antragsverfahren zu bestätigen ist. Die Bewilligungsstelle behält sich im Einzelfall vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
Bei Existenzbedrohung durch Rückzahlung ist sogar ein (anteiliger) Erlass der Rückzahlung denkbar. Diese Anträge können ab Anfang Juli 2023 in dem Rückmelde-portal gestellt werden.